Neues Förderprogramm für Blockheizkraftwerke

Mittwoch 27. Juni 2012, 13:12 Uhr

 

Wie funktioniert ein Blockheizkraftwerk?

Blockheizkraftwerke (BHKW) nutzen den Brennstoff Erdgas optimal aus. Ein Verbrennungs- oder Stirlingmotor dient als Antriebseinheit. Der Strom wird über einen Generator erzeugt. Ein Wärmespeicher puffert die vom BHKW produzierte (Ab-)Wärme und optimiert dessen Betrieb so, dass möglichst viel des produzierten Stroms im Objekt selbst genutzt wird. Wird weniger Strom gebraucht, so erfolgt die Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

Staffelung der Förderbeträge:

elektrische Leistung in kW

Förderbetrag in € / kW elektr. Leistung

> 0

<= 1

1.500

> 1

<= 4

300

> 4

<= 10

100

> 10

<= 20

50

Gefördert werden nur Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen:

Zusätzliche Anforderungen

  • Ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWh thermische Leistung, jedoch mindestens 6,9 kWh
  • Eine Steuerung und Regelung für eine wärme- stromgeführte Betriebsweise
  • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Energieeffizienzklasse A erfüllen
  • Für KWK-Anlagen ab 3 kW elektrischer Leistung müssen Messsystem und eine definierte Schnittstelle vorhanden sein

 

Ablauf der Antragstellung

1. Förderantrag stellen, mittels Antragsformular der BAFA. Mit dem Förderantrag sind folgende Papiere zusätzlich einzureichen:

  • Nachweis der geplanten zu installierenden elektrischen/thermischen Leistung
  • (Handwerker) Angebot und Planungsdaten
  • gegebenenfalls weitere von der BAFA geforderten Papiere wie zum Beispiel Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers

2. Nach der Antragsstellung den Handwerker mit der Installation der KWK-Anlage beauftragen.

Fristen

  • Innerhalb von 9 Monaten nach der Bewilligung der Förderung durch die BAFA muss die KWK-Anlage betriebsbereit installiert sein.
  • Innerhalb von 2 Monaten nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage muss dem BAFA der Verwendungsnachweis vorgelegt werden, dem verschiedene Nachweise beizufügen sind.

 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter swka.de/pw0/